Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Alexander Proz (nachfolgend “Agentur”) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt (§ 126b BGB).
Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Verbrauchern, sofern Verbraucherleistungen im Einzelfall vereinbart werden.
Die Agentur erbringt Kreativ‑ und Beratungsleistungen – insbesondere Videoproduktion, Fotografie, Web‑/UI‑Design, Entwicklung und Suchmaschinenoptimierung (SEO) – sowie begleitendes Online‑Marketing.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag (Angebot, Leistungsbeschreibung, Service‑Level‑Agreement, etc.).
Sofern Dritte (z. B. Hosting‑Provider, Software‑Lizenzgeber, Stock‑Datenbanken) eingebunden werden, gelten deren Geschäfts‑/Lizenzbedingungen ergänzend. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen solcher Dritter frei, die auf einer vertragsgemäßen Nutzung durch die Agentur beruhen.
Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme (DocuSign, PDF‑Signatur o. Ä.) oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die Parteien sind sich einig, dass digitale Signaturen den Anforderungen der §§ 126, 126a BGB genügen.
Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge (z. B. CMS‑Log‑ins, Google Search Console, Social‑Media‑Konten) in geeignetem Format zur Verfügung.
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder erforderliche Nutzungsrechte wirksam eingeräumt wurden.
Gerät der Kunde mit seiner Mitwirkung in Verzug, verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine um den Zeitraum des Verzugs zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern die Agentur nicht nach § 19 UStG als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist.
Fälligkeit: Die vereinbarte Vergütung ist in voller Höhe vor Beginn der Leistungserbringung per Sofortüberweisung (Instant Payment) auf das im Einzelvertrag benannte Konto der Agentur zu zahlen (Vorkasse).
Geht der Betrag nicht innerhalb von 3 Bankarbeitstagen nach Vertragsunterzeichnung ein, ist die Agentur berechtigt, den Projektstart entsprechend zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Erweiterungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) werden nach Stundensatz 70 €/h separat abgerechnet.
Die Agentur liefert vereinbarte Zwischenstände (z. B. Konzept, Rohschnitt, Layout) elektronisch zur Prüfung.
Der Kunde prüft und genehmigt diese binnen 5 Kalendertagen. Unterbleibt eine Rückmeldung, gilt das Zwischenergebnis als freigegeben (Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB). (gesetze-im-internet.de)
Eine Erstkorrekturschleife je Leistungsphase ist abgegolten. Weitere Änderungen werden nach Aufwand vergütet.
Wird ein verbindlicher Fix‑Termin vereinbart, greift § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Kalenderfrist). Verzögerungen, die die Agentur nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Krankheit, Verzug des Kunden …), verlängern die Frist angemessen.
Mit vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein (§ 31 UrhG). (gesetze-im-internet.de)
Weitergehende Nutzungen (z. B. Weiterlizenzierung, Template‑Weiterverkauf, Nutzung in KI‑Datenbanken) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Rechte an zugekauften Stock‑Materialien, Software‑Plugins oder Musikstücken richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde wird entsprechende Lizenzdokumente erhalten.
Die Agentur bleibt Urheber und darf die Arbeitsergebnisse als Referenz in Portfolio, Pitches oder Social‑Media präsentieren, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf die vereinbarte Vergütung.
Für SEO‑Leistungen, Ranking‑Platzierungen oder bestimmte Conversion‑Ziele wird kein Erfolg geschuldet (§ 631 BGB).
Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragsgemäßen Verwendung der vom Kunden gelieferten Inhalte resultieren (insbesondere Urheber‑, Marken‑, Wettbewerbs‑, Datenschutz‑ und Persönlichkeitsrechte).
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
Beide Parteien werden die einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO, einhalten.
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO. (gdpr-info.eu)
Die Agentur setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO um.
Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Projekteinmal‑Verträge enden mit Abnahme.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Agentur darf Arbeitsergebnisse und Kundenlogo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
Die Agentur ist berechtigt, für Wettbewerber des Kunden tätig zu werden, verpflichtet sich jedoch zur Wahrung von Vertraulichkeit und Interessenkonflikt‑Prüfung.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.